

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck
der Stiftung
ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die :
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infolge ihres körperlichen, geistigen
oder selischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind |
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| b) |
unverschuldet in Not geraten und auf Soforthilfe
angewiesen sind |
Die Hilfsmaßnahmen der Stiftung werden
wie folgt finanziert:
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aus den Erträgen
des eingebrachten Grundkapitals, weiteren Zustiftungen und Zuwendungen in den Vermögensstock, |
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aus den Spenden und Zuwendungen
von Personen und Institutionen, die sich der Idee verbunden
fühlen, |
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aus dem Erlös von sportlichen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen, die von Dritten organisiert werden. |
Um die Uwe Seeler-Stiftung zu einer dauerhaften
Einrichtung
zu machen, wurde bindend festgelegt, dass das gesamte Stiftungskapital
erhalten bleibt oder erhalten bleiben soll
und
nach kaufmännisch
sinnvollen Gesichtspunkten angelegt
werden muss.
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