Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung
ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die :

a)   infolge ihres körperlichen, geistigen oder selischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind
   
b)   unverschuldet in Not geraten und auf Soforthilfe angewiesen sind

Die Hilfsmaßnahmen der Stiftung werden wie folgt finanziert:

   aus den Erträgen des eingebrachten Grundkapitals, weiteren Zustiftungen und Zuwendungen in den Vermögensstock,
   
   aus den Spenden und Zuwendungen von Personen und Institutionen, die sich der Idee verbunden fühlen,
   
   aus dem Erlös von sportlichen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen, die von Dritten organisiert werden.

Um die Uwe Seeler-Stiftung zu einer dauerhaften Einrichtung
zu machen, wurde bindend festgelegt, dass das gesamte Stiftungskapital erhalten bleibt oder erhalten bleiben soll
und nach kaufmännisch sinnvollen Gesichtspunkten angelegt
werden muss.